Haushaltsrede 2024

Nach sorgfältiger Prüfung und ausführlichen Beratungen zum Haushaltsplanentwurf hat die CDU-Fraktion ihre Zustimmung zu dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf gegeben.

Haushaltsrede der CDU-Fraktion 2024 (Es gilt das gesprochene Wort)

 

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung,es freut mich, heute vor Ihnen zu stehen, um zur Haushaltsplanung für das Jahr 2024 zu sprechen. Ein Blick auf den vorgelegten Haushaltsentwurf zeigt einen fiktiv ausgeglichenen Haushalt Die aktuelle finanzielle Stabilität ist das Ergebnis sorgfältiger Überlegungen und einer umsichtigen Haushaltsführung.

Haushalt 2024

Unser Kämmerer rechnet für das kommende Jahr mit Steuereinnahmen, die sogar leicht über denen des Vorjahres 2023 liegen. Dies ist ein ermutigendes Zeichen für eine prosperierende Wirtschaft und eine verantwortungsbewusste Finanzplanung. Die Grundlage dieser Einnahmen bildet ein Zusammenspiel verschiedener Steuerquellen, wie der Grundsteuer, den Anteilen aus dem Einkommen- und Umsatzsteueraufkommen und insbesondere der Gewerbesteuer.

Wie in allen Jahren stellt die Gewerbesteuer auch in 2024 die wichtigste und größte Einnahmeposition im Haushalt der Gemeinde dar.  Mit geplanten 10 Millionen Euro geht der Kämmerer in Anlehnung an die tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2023 und basierend auf den Steuerschätzungen des Finanzministeriums aus Oktober 2023 optimistischer in das Jahr 2024.  Inzwischen wurde jedoch auch die Steuerschätzung der Bundesregierung nach unten korrigiert, sodass man abwarten muss, wie sich die realen Gewerbesteuereinnahmen in Heek entwickeln.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Haushaltsplanung nicht nur Zahlen auf dem Papier sind, sondern einen klaren Kurs für die Zukunft unserer Gemeinschaft repräsentieren. Unsere Verantwortung als politische Vertreter liegt darin, diese Mittel vernünftig und zum Wohl aller Bürgerinnen und Bürger einzusetzen.

Die Lage der öffentlichen Haushalte ist in vielen Kommunen bereits schwierig. Die kommunalen Finanzen sind durch die allgemeine Kostenentwicklung herausgefordert. Ein Blick auf die Ausgabenseite unserer Gemeinde ist daher angezeigt.

Dabei bilden die Transferleistungen den wesentlichen Bestandteil unserer Ausgaben, und leider zeigen sich hier besorgniserregende Entwicklungen.

Insbesondere möchte ich auf die geplanten Erhöhungen bei der Kreis- und Jugendamtsumlage hinweisen, die mit rund 9 Millionen Euro veranschlagt sind. Dies stellt eine Steigerung von beachtlichen 645.000 Euro oder knapp 8% im Vergleich zu 2023 dar.

Ein maßgeblicher Teil der Kreisumlage wird an den LWL durchgereicht. Die Aufgaben des LWL liegen in den Bereichen Soziales, Jugend und Schule, Maßregelvollzug, Psychiatrie und Kultur. Der LWL leistet u.a. finanzielle Unterstützung von rd. 110.000 Menschen über Eingliederungshilfe, fördert die Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt, kümmert sich um den Ausbau des ambulant betreuen Wohnens, betreibt 35 Förderschulen, 6 Jugendhilfe- und Bildungseinrichtungen sowie aktuell 6 und demnächst 9 Kliniken für psychisch kranke und suchtkranke Straftäter sowie 18 Museen.

Der LWL beschäftigt in Westfalen-Lippe aktuell über 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und finanziert mittelbar 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Leistungserbringern der Eingliederungshilfe in Westfalen-Lippe. 1% Tarifsteigerung bedeuten für den Haushalt des LWL Mehrausgaben von rd. 30 Millionen EUR.

Für die Zukunft sieht der LWL ein erhebliches Problem bei der Personalentwicklung auf sich zukommen. Ausgehend von einem Personalbestand von 20.000 Beschäftigten rechnet der LWL durch Aufgabenzuwächse mit einem zusätzlichen Personalbedarf von 6.000 Arbeitskräften bis 2033. Hinzu kommt die notwendige Personalgewinnung aufgrund von Personalfluktuation und altersbedingten Austritten.

Aber blicken wir auf die vom Kreis Borken zu leistende Landschaftsumlage. Im Jahr 2022 belief sich diese noch auf etwa 102 Millionen Euro. Die Berechnung für das Jahr 2024 sieht eine Summe von etwa 127 Millionen Euro vor - eine Steigerung von über 25% in nur 2 Jahren.

Da der Kreis Borken über kein eigenes Steueraufkommen verfügt, ist er auf die von den kreisangehörigen Gemeinden aufzubringende Kreisumlage angewiesen.

Die Kreis- und Jugendamtsumlagen werden in den kommenden Jahren deutlich steigen. Für den ÖPNV rechnet der Kreis Borken im Jahr 2025 mit Mehrkosten von 8,5 Mio €. Bei der Position „Hilfe zur Pflege“ wird für 2025 mit einem Kostenanstieg von 2 Mio € gerechnet. Die Landschaftsumlage 2025 für den Kreis Borken wird in 2025 um weitere 8,8 Mio € steigen. Und sie wird in den Jahren 2026 ff. weiter steigen. Ab 2027 rechnet der Kreis Borken mit einem Anstieg der Kosten für den ÖPNV um weitere 14,8 Mio Euro.

Bei Einbringung des Kreishaushalts 2024 hat der Kreiskämmerer an die kreisangehörigen Kommunen appelliert, alle kommunalen Aufgaben und Standards dringend auf das finanziell und personell Leistbare anzupassen.

Die Lage der öffentlichen Haushalte ist in vielen Kommunen - auch des Kreises Borken – schwierig. Die Bundesregierung bürdet Kommunen und Ländern immer neue Lasten auf, ohne für deren ausreichende Gegenfinanzierung zu sorgen. Die Entlastungspakete des Bundes belasten die nordrhein-westfälischen Kommunen im Jahr 2024 mit rd. 4 Mrd. Euro.

Das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt.“ gilt nicht mehr.

Vor dem Hintergrund der andauernden vielschichtigen und globalen Krisensituation besteht die Sorge, welche weiteren Belastungen auf die Kommunen und uns alle zukommen.

Die Städte und Gemeinden bewegen sich auch bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten seit bald zwei Jahren an den Grenzen des Leistbaren.

Für Heek bedeutet das ganz konkret, dass die Gemeinde für Flüchtlinge und Asylsuchende Wohnraum vorhalten muss. Bisher konnte das noch aus dem Bestand gemeindeeigener Gebäude und durch Anmietung weiterer Wohnungen gewährleistet werden. Die Erfüllungsquote der Gemeinde Heek bei der Aufnahmeverpflichtung von Flüchtlingen lag Anfang des Jahres bei rd. 78%. Folglich muss weiterer Wohnraum für Geflüchtete geschaffen werden. Für die Errichtung von zwei Flüchtlingsunterkünften in Heek und Nienborg stehen 3,6 Mio Euro im Haushaltsplan 2024. In den Jahren 2025 und 2026 sind weitere 4 Mio Euro für den Bau von Flüchtlingsunterkünften eingeplant.

Ich teile ausdrücklich die gemeinsame Bewertung von Land und kommunalen Spitzenverbänden, dass die vom Bund zugesagten 7.500 Euro pro Kopf und Jahr nicht ausreichend sind. Es müssten 20.000 Euro sein.

Der Bund weigert sich zudem, die Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge in vollem Umfang zu übernehmen.

Hier sind insbesondere die finanziellen Belastungen zu erwähnen, die die Entlastungspakete des Bundes im Jahr 2024 auf die nordrhein-westfälischen Kommunen legen. Diese Bürde beträgt mehr als 1,5 Milliarden Euro und wirft einen Schatten auf unsere finanzielle Entwicklung.

Auf die potenziellen Einnahmeausfälle aufgrund des geplanten Wachstumschancengesetzes möchte ich aus Zeitgründen an dieser Stelle nicht weiter eingehen.

Investitionen der Gemeinde

Neben dem notwendigen und geplanten Bau von Flüchtlingsunterkünften dürfen die weiteren zum Teil bereits beschlossenen Maßnahmen und Vorhaben nicht vergessen werden. Die ursprüngliche geplante Erweiterung des Rathauses ist mit der Möglichkeit der Anmietung der gegenüber liegenden Räumlichkeiten über der Sparkasse zunächst ad acta gelegt worden.
Dennoch: Für den Grunderwerb von Grundstücken und Gebäuden ist für 2024 ein Betrag von 4 Millionen Euro eingeplant. Für die weitere Entwicklung von Wohnbau- und Gewerbegebieten ist für die Jahre 2025 und 2026 mit ähnlichen Beträgen zu rechnen. Für die neue Heizungsanlage an der Kreuzschule sind in 2024 500.000 Euro eingeplant.

Im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss wurde auf die Unterfinanzierung der Kindergärten hingewiesen, die wohl oder übel letztlich von der Gemeinde ausgeglichen werden muss, wenn die Kibiz-Zahlungen an die Träger nicht auskömmlich sind.
Hinzu kommen steigende Personalkosten, die Umstellung der Energieversorgung und Straßensanierungen.

Aber hier reden wir über Peanuts, wenn wir uns über Investitionen bei den Feuerwehrgerätehäusern und den Grundschulen unterhalten.

Feuerwehr

Der aktuelle Brandschutzbedarfsplan, zeigt klare Mängel in unserer Feuerwache im Ortsteil Nienborg auf. Es ist bedauerlich festzustellen, dass die Räumlichkeiten den gestiegenen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Trotz einer Modernisierung und Erweiterung vor nicht einmal 10 Jahren müssen wir erkennen, dass die Platzbedarfe für eine "Schwarz-Weiß-Trennung", sanitäre Anlagen und die Jugendfeuerwehr die vorhandenen Möglichkeiten übersteigen.

Die CDU-Fraktion hat sich mit der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans schwergetan. Aus den selbst definierten Schutzzielvorgaben des Brandschutzbedarfsplans wurden die spezifischen Anforderungen an die Feuerwehr abgeleitet. Ein zentraler Standort für beide Löschzüge wurde, obwohl aus bedarfsplanerischer Sicht geeignet, in Frage gestellt. Die Werthaltigkeit des 5-seitigen Standortkonzepts kann man durchaus als bescheiden bezeichnen.

Wir haben uns dennoch dazu durchgerungen, dem Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Nienborg zuzustimmen. Zwei Standorte sichern redundant eine ständige Einsatzbereitschaft. Mit dem Neubau in Nienborg und der Aufnahme der Planungen für Umbau und Erweiterung am Standort Heek sollte von einer Akzeptanz beider Standorte durch die Löschzüge ausgegangen werden.

Es bleibt nunmehr die Kostenfrage. Nach Aussage der Verwaltung kann man hinsichtlich der Kosten eines Feuerwehrgerätehaus mit rd. 1 Mio € je Tor rechnen. Es handelt sich folglich um ein Millioneninvest. Die Handreichung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW sieht vor, dass bei der Planung des Brandschutzbedarfsplanes neben der Struktur der Feuerwehr auch die finanziellen Rahmenbedingungen der Gemeinde zu beachten sind. Die finanzielle Durchführbarkeit ist Voraussetzung für den Beschluss des Rates. Die Auswirkungen des Brandschutzbedarfsplanes und seiner Fortschreibungen auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung sollen dokumentiert und für die zu treffende Entscheidung zum Brandschutzbedarfsplan transparent gemacht werden.

An dieser Stelle möchte ich dieses Thema verlassen, jedoch nicht, ohne die herausragende Arbeit unserer Feuerwehr zu würdigen und allen Mitgliedern und Einsatzkräften herzlich zu danken.

Grundschulen

Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter wird die stufenweise Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/2027 geregelt.  Es ist offenkundig, dass die Grundschulen in beiden Ortsteilen diesen Anforderungen nicht mehr zu 100% gerecht werden. Wie wir uns auch entscheiden, um den Grundschulstandort Heek zukunftsfähig zu machen. Es wird teuer.  Teurer als die erforderlichen Investitionen in die Feuerwehrgerätehäuser.

Bisher haben wir drei Varianten diskutiert, um die Grundschulen fit für die Zukunft zu machen. Dabei gestaltete sich bisher die Entscheidungsfindung insbesondere durch die fehlenden verbindlichen Vorgaben des Landes NRW über die Ausgestaltung baulicher, personeller und pädagogischer Standards des Ganztages äußerst herausfordernd. Insbesondere wurde das Land von den kommunalen Spitzenverbänden aufgefordert seine finanzpolitische Verantwortung zu übernehmen.

Das Regierungskabinett hat nunmehr in der letzten Woche Leitlinien zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung ab 2026 beschlossen. Landesseitig werden keine verbindlichen baulichen oder räumlichen Standards festgelegt. Wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Praxis wird es in der Umsetzung wohl nicht geben.

Mit diesen Leitlinien dürfte klar sein, dass es für  Neubau, Umbau und Erweiterung von Grundschulen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung keine gesonderten Fördermittel des Landes geben wird. Vom Bund ist ohnehin nichts zu erwarten.

Nach Aussage von NRW-Ministerin Feller können die Klassenräume der Grundschulen selbstverständlich für den OGS-Betrieb genutzt werden (z.B. vormittags Schulbetrieb, nachmittags Betreuung). In Gronau und Ahaus wird entsprechend verfahren.

Daher ist es nur logisch, dass das Schulministerium eine Verschiebung des Rechtsanspruchs für eine Ganztagsbetreuung nicht als erforderlich ansieht.

Kürzlich wurde in einem Artikel der Westfälischen Nachrichten über die Diskussion im Gronauer Haupt- und Finanzausschuss zu den Planungen hinsichtlich des Baus einer neuen Grundschule im Gronauer Westen berichtet.  In der Diskussion ging es nicht so sehr um die Frage: "Was wollen wir haben?", sondern darum, "Was wollen wir und was können wir uns leisten?"

Genau diese Gronauer Fragestellung kann auf Heek übertragen werden. Seitens der Verwaltung wurde uns deutlich gemacht, was sich die Gemeinde nicht leisten kann. Nämlich ein Baukostendarlehen über 28 Mio Euro.

Die jährliche Abschreibung würde den Ergebnishaushalt bei einer Laufzeit von 60 Jahren mit rd. 475.000 € belasten. Die Zinsaufwendungen würden bei einem günstigen Zinssatz von 2,15% den Ergebnishaushalt mit weiteren rd. 613.000 € jährlich belasten. Die jährliche Annuität von rund 1,3 Mio € würde das Finanzergebnis verringern. Diese 1,3 Mio. € würden dem Gemeindehaushalt dauerhaft über 30 Jahre nicht zur Verfügung stehen.

Am Ende kann die Finanzierung eines Schulneubaus, ob für 14,5 Mio € oder 28 Mio €, nur durch eine erhebliche Steigerung der gemeindlichen Ertragsseite darstellbar sein. Eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 958% möchten wir - die CDU Heek - jedoch vermeiden.

Natürlich kann man die Hoffnung haben, diese Mehrausgaben durch anderweitige Mehreinnahmen finanzieren zu können. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. 

Zur Wahrheit gehört, dass die Gemeinde Heek wohl bei freiwilligen Ausgaben wird sparen müssen. Aber es macht einen Unterschied, ob die Gemeinde Heek jährlich 1,3 Mio € oder nur 650.000 € einsparen muss.

Hin und wieder macht es Sinn über den Tellerrand bzw. den eigenen Kirchturm hinauszuschauen.

In Ahaus wurde nach dem Prinzip „Kurze Beine - kurze Wege“ der Grundschulstandort in Graes beibehalten, in Legden der Standort Asbeck. In Schöppingen und Eggerode gibt es aktuell erhebliche Widerstände gegenüber der Idee, den Standort Eggerode aufzugeben.

Im Dezember letzten Jahres bezeichnete die Gemeinde Schöppingen die Erweiterung der dortigen Grundschule für geplante 7 Mio € als finanziellen Kraftakt. Inzwischen wurden aus diesen 7 Mio € bereits 9 Mio €.

Auf Basis der vorliegenden Planungen käme auf die Gemeinde Heek ein deutlich größerer Kraftakt zu.

Beim Ein-Standort-Modell liegen die größten Vorteile in der organisatorischen Effizienz sowohl beim Bau als auch im Schulbetrieb. Allerdings stehen dem größere Entfernungen für den Großteil der Schüler gegenüber, und die geschätzten Baukosten belaufen sich auf fast 29 Millionen Euro. Die Beibehaltung der bisherigen Standorte ermöglicht entweder einen Neubau oder eine Sanierung. Bei Ersatzneubauten ergibt sich kein wesentlicher Kostenvorteil gegenüber einem zentralen Standort, und eine Vermarktung der alten Gebäude wäre in diesem Fall unmöglich.

Dies führt uns zur Möglichkeit, der Sanierung der bestehenden Schulen. Hier sind zwar temporäre Beeinträchtigungen des Schulbetriebs während der Bauarbeiten zu erwarten, jedoch wurden ähnliche Umbauprojekte erfolgreich an anderen Schulen durchgeführt.  Die vorläufige Kostenschätzung für diese Variante liegt bei 23 Millionen Euro Baukosten.

Bei der Betrachtung der Kosten für alle Alternativen müssen wir beachten, dass bei der Kalkulation davon ausgegangen wurde, dass zusätzlicher Raum für die OGS geschaffen werden muss. Des Weiteren betrachtet der Bund Neubauten nicht mehr als förderwürdig im Sinne der Nachhaltigkeit, sodass wesentliche Fördermittel wohl nur bei einer Sanierung der bestehenden Schulen zu erwarten sind.

Der Ausschuss für Planen und Bauen hat daher beschlossen, eine detaillierte und verlässliche Berechnung der drei Alternativen in Auftrag zu geben.

Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass unabhängig von der gewählten Alternative erhebliche Kosten auf die Gemeinde zukommen werden.

Zusammenfassung

Wir stehen vor bedeutenden Investitionen, und die Wahl der richtigen Wege erfordert umsichtige Überlegungen, kluge Planungen und vor allem den Zusammenhalt aller Bürgerinnen und Bürger. Egal, für welche Alternativen wir uns letztendlich entscheiden, lassen Sie uns sicherstellen, dass diese Entscheidungen im besten Interesse unserer Gemeinschaft getroffen werden.

Die Grundschulen und die Feuerwehr spielen eine entscheidende Rolle in unserem täglichen Leben. Ihre Bedeutung für die Bildung unserer Kinder und die Sicherheit unserer Heimatgemeinde kann nicht genug betont werden. Lassen Sie uns diese Institutionen schützen, stärken und zukunftsfähig machen.

Gemeinsam können wir die Herausforderungen meistern und eine Gemeinde gestalten, auf die wir stolz sein können.

Nach sorgfältiger Prüfung und ausführlichen Beratungen zum Haushaltsplanentwurf wird die CDU-Fraktion ihre Zustimmung zu dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf geben.

Abschließend möchte ich im Namen unserer Fraktion unseren aufrichtigen Dank an unseren Bürgermeister, unseren Kämmerer und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung aussprechen, die maßgeblich zur Ausarbeitung dieses Haushaltsplans beigetragen haben. Ihre engagierte Arbeit verdient Anerkennung und zeigt das gemeinsame Streben nach einer soliden finanziellen Grundlage für unsere Gemeinde.

https://www.cdu-heek-nienborg.de/image/inhalte/file/Haushaltsrede%202024%20.pdf