Kein Rechtsverstoß beim Verkauf der Schniewindschen Fabrik

Beanstandung zurückgewiesen

Die Beanstandung des Ratsbeschlusses über den Verkauf der alten Schniewindschen Fabrik durch den Bürgermeister hat in der Bürgerschaft großes Interesse ausgelöst. Der Bürgermeister wollte beim Verkauf einen Rechtsverstoß erkannt haben. Der Rat der Gemeinde Heek hat nun in einer Sondersitzung kurz vor dem Jahreswechsel die Beanstandung des Bürgermeisters zurückgewiesen.
"Der Bürgermeister hat weder in seinen öffentlichen Erklärungen noch in der Sonderratssitzung klare Ausführungen zur Frage gemacht, wo er konkret im Rahmen des Grundstücksverkaufs Verstöße gegen Rechtsvorschriften sieht", erklärt Walter Niemeyer, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Gemeinderat.
Die CDU-Fraktion kritisiert das Vorgehen von Bürgermeister Weilinghoff: "Der Bürgermeister persönlich hat mit einem Investor bereits Anfang Dezember einen Vertrag über den Verkauf geschlossen. In der letzten regulären Sitzung des Rates am 16.12.2015 hat der Bürgermeister in einer von ihm verfassten Vorlage dann um die Zustimmung des Rates zu dem Grundstücksverkauf gebeten. Der Rat hat dieser Vorlage des Bürgermeisters mehrheitlich in geheimer Abstimmung seine Zustimmung erteilt. Diese Zustimmung soll nun plötzlich rechtswidrig sein?" fragt Niemeyer.
Kritisch zu sehen sei zudem, dass der Bürgermeister in seinen Vorlagen zur Beanstandung des Ratsbeschlusses mit unzutreffenden Informationen gearbeitet habe. Ein Vorgehen, das die CDU noch einer genaueren Prüfung unterziehen werde, kündigt Niemeyer an, denn der Rat müsse sich darauf verlassen können, dass die Erklärungen und Schreiben des Bürgermeisters sachlich und fachlich korrekt seien.
"Es ist schade, dass den Bürgerinnen und Bürgern und den Medien nicht die Gelegenheit gegeben wurde, sich selbst ein Bild vom Sachverhalt zu machen. Aus Sicht der CDU ist klar, dass die Öffentlichkeit Anspruch auf eine umfassende Information hat, soweit nicht schutzbedürftige Rechte und Interessen Dritter betroffen sind," hält Niemeyer die komplette Beratung der Beanstandung im nichtöffentlichen Teil für fragwürdig. Insgesamt benötige die Gemeinde nun schnell Rechtssicherheit und transparentes, nachvollziehbares Verwaltungshandeln, um verloren gegangenes Vertrauen für mögliche zukünftige Investoren wieder herzustellen. "Dazu sollte der Bürgermeister nun schnellstens den Ratsbeschluss umsetzen", fordert Niemeyer.
Gleichzeitig hat der Rat den Beschluss vom 16.12.2015 zum Verkauf des Grundstücks bekräftigt. Auch nach einer erneuten Abwägung wird mit dem Verkauf an den Investor nach Auffassung des Rates das beste Konzept für Heek umgesetzt. Neben der Frage eines möglichen Kaufpreises haben bei der Entscheidung insbesondere städtebauliche Aspekte, die Höhe der geplanten Gesamtinvestition, die vorgesehene Bebauung sowie die Auswirkungen auf heimische Ausbildungs- und Arbeitsplätze ebenso eine Rolle gespielt wie die zu erwartende zukünftige Gewerbesteuer für die Gemeinde. "Beim Verkauf von Gewerbegrundstücken ist dies ein gängiges und bewährtes Verfahren. Der Gesamtmix muss stimmig sein", erläutert Walter Niemeyer die Position der CDU-Fraktion.